Tierversicherungen - Einfach tierisch
Wir lieben Tiere! Für uns sind unsere Hunde und Katzen Familienmitglieder. Darum wünschen wir uns auch die beste Versorgung für den Fall der Fälle.
Aber wann macht eine Krankenversicherung wirklich Sinn? Oder doch eine OP Versicherung?
Was ist hier der Unterschied?
Die reine Hundekrankenversicherung übernimmt die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen bei einer Tierärztin bzw. beim Tierarzt oder in einer Tierklinik. Dazu gehören kleine Routineuntersuchungen und -behandlungen, wie z. B. Impfungen, eine Wurmkur, die Behandlung von Zecken und Parasiten oder Vorsorgemaßnahmen. Aber auch größere Behandlungen, beispielsweise ein mehrtägiger Aufenthalt des Vierbeiners in einer Klinik aufgrund einer Magen-Darm-Entzündung, sind durch die Hundekrankenversicherung abgedeckt.
Möchte ich mich nur gegen teure Operationen absichern und zahle die anderen Kosten aus der eigenen Tasche, dann bin ich auf jeden Fall mit der OP Versicherung besser bedient. Da die Kosten für die Tierärzte deutlich gestiegen sind, kann eine Vollversicherung durchaus von Vorteil sein. Vor allem bei Rassehunden, bei denen teilweise ja schon rassetypisch Behandlungen abzusehen sind, macht das häufig Sinn.
Hier sollte ich jedoch gut darauf achten, was im Kleingedruckten steht. Manche Anbieter haben kategorische Ausschlüsse für manche OPs und auch die vorvertragliche Anzeigepflicht ist hier nicht zu unterschätzen.
Wir achten für euch auf alle möglichen Fallstricke:
- Manche Versicherer schließen bestimmte Krankheiten oder Operationen aus ihren Leistungen aus. Genauso kann es sein, dass ein Versicherer einer Tierkrankenversicherung für Hunde Impfungen nur einmalig und nicht jährlich übernimmt, Kastrationen nicht bezahlt oder andere Behandlungen nur teilweise bis gar nicht übernimmt.
- Wartezeit: Viele Versicherungen haben eine Wartezeit – manche Versicherer leisten aber bereits nach einem Monat oder auch sofort. Entscheidest du dich für eine Tierkrankenversicherung mit Vollschutz, kann es innerhalb eines Versicherungsvertrags sogar zu unterschiedlichen Wartezeiten kommen: Der Versicherer könnte bei Behandlungen bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt sofort und ohne Wartezeit leisten, für Operationen jedoch eine Wartezeit von 3 Monaten festlegen.
- Selbstbeteiligung/Kostenübernahme: Je nach Tarif der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Wird z. B. ein Tarif mit einer Kostenübernahme von 80 % gewählt, werden die restlichen 20 % der Tierarztkosten Frauchen und Herrchen als Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Tarife mit 100 % Kostenübernahme sind dementsprechend ohne Selbstbeteiligung. In der Regel sind Tarife mit Selbstbeteiligung günstiger als ohne. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld, ob Sie jeweils einen Teil der Tierarztrechnung selbst bezahlen können oder lieber alle Kosten von der Versicherung übernommen werden sollten.
- Leistungsgrenze: Nicht nur die Kostenübernahme ist wichtig, sondern auch die Leistungsgrenze. Wenn du eine Kostenübernahme von 100 % wählst, jedoch pro Jahr nur maximal 1.000 € von der Versicherung erstattet bekommst, kann es passieren, dass du am Ende doch noch selbst in den Geldbeutel greifen musst. Daher ist es sinnvoll, den Tarif auch anhand der Leistungsgrenze auszusuchen.

Who let the dogs out?
Gerne checken wir, was genau für deinen Liebling das passende ist. Wir wühlen uns durch den Tarifdschungel und graben dir das tierischste Angebot aus. Das euch hoffentlich lebenslang begleitet und durch Höhen und Tiefen hilft…